Antirepressionsblog

Dokumentationsblog für unterschiedliche Ansätze im Umgang mit Repression. Es gibt viel Erfahrung mit offensiven und kreativen Strategien, die hier einen Schwerpunkt ausmachen.



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  • Keine Termine.

Newsletter zur kreativen Antirepression (am 30.4.2013)

Inhalt:

  • Zwangsräumungen treffen auf Widerstand
  • Überdurchschnittlich viele Erfolge durch offensive Prozessführung
  • Rechtfertigender Notstand gestärkt – Feldbefreiung in Gatersleben neu vor Gericht!
  • Gentechnikmafia bestellte Polizeiaktionen gegen KritikerInnen
  • Pussy Riot auf Deutsch
  • Streit um angeblich mehr Straftaten gegen Polizisten
  • 22 Monate für angebliche Mikrofondurchsage „Kommt nach vorne“
  • Übersicht zum Stand der Repression vor, während und nach den M31- und Blockupy-Protesten 2012
  • Durchsuchungen in besetzter Schule in Berlin
  • Datenbank zu Versammlungsrecht soll entstehen
  • „Deal“ im Strafprozess machen Strafen effizienter
  • Buch „Unrecht im Namen des Volkes“
  • Tod nach Zwangsräumung: Amtsgericht Wedding mit Farbflaschen angegriffen
  • Neues Buch „Spannungsfeld Fiktion und Berufsalltag in deutschen Fernsehkrimis“
  • Gericht klärt: Dauerüberwachung von Ex-Sicherungsverwahrten illegal
  • Nachträgliche Sicherungsverwahrung (SV) bleibt möglich
  • Werner Bräuner ist draußen, die meisten anderen bleiben drin
  • Buch von Joe Bausch mit demTitel „Knast“
  • Neonazis im Knast
  • Lässt der DGB seine Werbefähnchen für gute Arbeit im Knast fertigen
  • Termine, Materialien, Links

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Berlin: Prozess wegen Körperverletzung eingestellt

Bericht 5. und letzter Prozesstag 10.04.2013

Einstellung aufgrund von §153 Einstellung wegen Geringfügigkeit

Worum ging‘s noch mal? Strafverfahren wegen Körperverletzung, angezeigt wurde ein Fahrgast von einer Fahrschein-Kontrolleurin nach einer Fahrscheinkontrolle in einer Berliner U-Bahn im Januar 2011, die Kontrolleurin machte eine Falschaussage und belastete dadurch die Angeklagte, Verurteilung in erster Instanz, eine dagegen eingelegte Revision wurde angenommen, womit die erste Instanz nun wiederholt werden musste.

Dieses mal wurde der Richter (Herr Bode), aufgrund ausreichender Kooperation mit der Verteidigung, von der Angeklagten und ihrer Laienverteidigerin vor einer Antragsflut weitestgehend geschont. Bode nahm z.B. den Antrag der Angeklagten auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers an, womit diese am Prozesstag sowohl mit ihrer Laienverteidigerin, also auch mit einem Anwalt erschien.

Nachdem der Anwalt der Kontrolleurin – als Zeugin und Nebenklägerin -, schon vor diesem Prozesstag, die Abladung seiner Mandantin beantragt hatte, war sie an diesem Prozesstag tatsächlich nicht zugegen. Als Grund für den Antrag auf Abladung schickte ihr Anwalt ein Schreiben ihrer Psychotherapeutin ans Gericht, welche beschrieb, dass ihre Klientin nicht vernehmungsfähig sei und dies auch in den nächsten neun bis zwölf Monaten voraussichtlich bleibe. Die Hauptbelastungszeugin war also nicht da und in absehbarer Zeit angeblich nicht verhandlungsfähig.

Die Kontrolleurin gab schon bei ihrer gerichtlichen Vernehmung im letzten Jahr an, durch diesen, sowie durch einen anderen “Überfall” (Zitat) durch Fahrgäste, traumatisiert und deswegen krank geschrieben zu sein sowie sich in psychotherapeutischer Behandlung zu befinden.

Der Anwalt der Kontrolleurin war bei der Verhandlung ebenfalls nicht anwesend.

Aber der Kollege der Kontrolleurin, der mit ihr damals die Kontrolle in der U-Bahn durchführte, war als Zeuge wieder erschienen, wurde vernommen, konnte sich aber an noch weniger erinnern, als schon bei der Vernehmung im letzten Jahr. Dieser hatte die angebliche Straftat sowieso nicht beobachtet und konnte somit zur Sache nicht wirklich sachdienliche Hinweise liefern.

Weitere Zeug_innen wurden nicht vernommen.

Nach der Zeugenvernehmung verlas der Richter die “Psychologische Einschätzung zur Verhandlungsfähigkeit” der Psychotherapeutin.

Die Verteidigung nahm dazu Stellung: Es wurde die Gültigkeit des Schreibens der Psychotherapeutin vor dem Gericht sowie die Glaubwürdigkeit der Zeugin in Frage gestellt und auf ein früheres Verfahren verwiesen, in dem die gleiche Kontrolleurin einen anderen Fahrgast angezeigt hatte, den der Anwalt damals ebenfalls vertreten hatte.

Obwohl die Verteidigung die Zeugin nicht pathologisieren wollte, entschied sie sich, ein psychologisches Gutachten durch eine_n Sachverständige_n zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit der Zeugin anzuregen.

Ob ein solches psychologisches Gutachten wirklich beantragt werden soll, hat die Angeklagte mit ihren Unterstützer_innen im Vorhinein auführlich diskutiert – mit unterschiedlichen Meinungen dazu. Nachdem wir uns zu Beginn dagegen entschieden hatten, da wir keine Person einer solchen herrschaftsförmigen Maßnahme aussetzen wollten, haben wir uns am Ende doch dafür entschieden. Zum einen weil die Zeugin die gerichtliche Verfolgung der Angeklagten nicht stoppte, z.B. durch Berichtigung ihrer Falschaussage, stattdessen sogar weiter voran trieb. Zum anderen, da das Gericht ihr die Story bisher abgekauft hatte und die Verfolgung der Angeklagten nicht selbstständig einstellte.

Der Richter bot an dieser Stelle dann die Einstellung des Verfahren an. Auch er konnte sich für ein psychologisches Gutachten nicht erwärmen, da ihm klar war, dass eine solch grausliche Maßnahme niemenschen zugemutet werden sollte. Auch sah er, dass die Verteidigung nicht so schnell aufzugeben schien und bei einer Verurteilung von dieser sowieso wieder Rechtsmittel eingelegt werden würden. Er schlug vor, dass bei einer Einstellung jede Seite ihre Kosten selber trägt, also das Gericht die Gerichtskosten, die Zeugin die ihres Anwalts und die Angeklagte ihren Anwalt im Adhäsionsverfahren (angehängtes Zivilverfahren wegen Schmerzensgeldforderung). Die Angeklagte wird nicht sanktioniert und muss kein Schmerzensgeld zahlen. Die Angeklagte stimmte einer Einstellung unter diesen Bedingungen zu.

Die Kontrolleurin kann aber immer noch ein Zivilverfahren anstrengen, um ein Schmerzensgeld etc. einzuklagen. Ob sie das tun wird, wissen wir nicht.

Der Prozess verlief also ganz anders als beim letzen mal.

Es war gut zusehen, wie sehr der Prozessverlauf von den ausübenden Personen – Richter und Amtsanwält_in – abhängt. Da fragt mensch sich, wozu es diese vielen dicken Bücher in komplizierter, hundert Jahre alter Sprache gibt – Gesetzestexte -, wenn die Gerichte am End‘ sowieso das machen, was sie wollen. Wird uns nicht eingeredet, dass es Justiz gibt, damit grade nicht willkürlich verurteilt wird? Auch wenn’s in diesem Fall gut für die Angeklagte ausgegangen ist, spricht das nicht grade für das System Justiz – als Instrument, für ein besseres Zusammenleben von Menschen. Aber genau dass soll Justiz ja auch gar nicht sein, sondern ein System zur Aufrechterhaltung von Herrschaft. Wissen wir sowieso; wurde nur noch mal bestätigt.

Noch eine Anmerkung zur Kontrolleurin: Wir nehmen ihre Aussage ernst, dass sie durch ihren Job als Kontrolleurin traumatisiert ist. Uns ist klar, dass das ein scheiß Job ist, der zudem mies bezahlt wird. Sie ist aber sicher nicht durch einen “Übergriff” traumatisiert, der nicht stattgefunden hat.

Wir verurteilen stattdessen prekäre Arbeitsverhältnisse und das gegeneinander Aufhetzen von Arbeiter_innen gegeneinander!

An dieser Stellen noch mal vielen Dank an alle Unterstützer_innen!

Stay rebel!

Freie Fahrt für Alle!

 

Kontakt: ugr (ät) riseup (punkt) net

Berlin: Prozess wegen Körperverletzung am 10.04.2013

Der Prozess wegen angeblicher Körperverletzung einer Kontrolleurin im Rahmen einer Fahrscheinkontrolle in einer Berliner U-Bahn geht weiter bzw. beginnt von vorne!

Wann? Mi, 10.04.2013, 9h (laut Richter Bode steht der ganze Tag für die Verhandlung zur Verfügung)

Wo? Amtsgericht Tiergarten, Wilsnacker Str. 4, 10559 Berlin, Raum D 705

Nach einer Verurteilung der Angeklagten wegen Körperverletzung in 1. Instanz und einer Sprungrevision wird die 1. Instanz nun wiederholt (wenn ich das richtig verstanden habe).

Wir werden den Prozess wieder offensiv und mit Laienverteidiger_in führen.

Würde mich sehr über viele viele Unterstützer_innen im Publikum freuen! Also auch gern weitersagen!

Was bisher geschah:

Revision angenommen: http://antirepression.blogsport.eu/?p=1185

4. Prozesstag: http://antirepression.blogsport.eu/?p=1074

3. Prozesstag: http://antirepression.blogsport.eu/?p=1058

2. Prozesstag: http://antirepression.blogsport.eu/?p=1025

1. Prozesstag: http://antirepression.blogsport.eu/?p=967

 

Kontakt: ugr(ät)riseup(punkt)net

„Baustopp selber machen“ Haftantritt für Stuttgart 21 und Gentechnik-Gegner am 18.2.2013

Am 26.Juli 2010 besetzen Stuttgart 21-GegnerInnen den zum Abriss freigegeben, unter Denkmal stehenden Nordflügel des Stuttgarter Bahnhofs.  Das Amtsgericht, das Landgericht und das Oberlandesgericht  verurteilten ihn zu  55 Tagessätze a15.-€ wegen „Hausfriedensbruch“.  Bei dieser Gesamtstrafe wurde noch eine Strafe wegen einer Feldbefreiungsaktion von genmanipulierten Amflorakartoffeln mit einbezogen. Solche Widerstandsaktionen trugen mit dazu bei, dass die Firma BASF sich aus dem Anbau von genmanipulierten Kartoffeln in Europa zurückzieht.
Karl  legte Verfassungsbeschwerde ein, die noch nicht beschieden ist. Er  entschied sich, die Strafe nicht zu bezahlen. Nun steht ihm die Haft bevor.
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Freispruch für alle aber keine Ermittlungen gegen provozierende Zivilpolizisten

Auch am zweiten Tag der juristischen Aufarbeitung der von Polizeikräften provozierten Auseinandersetzung zwischen Linken und der NPD-nahen Bürgerinitiative Ausländerstopp zeigte das Gericht keinerlei Wille die Beteiligung der polizeilichen Provokateure aufzuklären. Dass sämtliche Angeklagten wegen der Auseinandersetzung nicht zu verurteilen waren musste das Gericht zwar anerkennen jedoch wurden erneut gezielt Hinweise auf die Provokationseinheit ignoriert.

Wie bereits am ersten Verhandlungstag durch die einheitlichen Aussagen der vom angeblichen Überfall betroffenen Zeugen bekannt wurde gab es Provokationseinheiten der Münchner Kriminalpolizei. Diese Einheiten haben sich den übereinstimmenden Zeugenaussagen zufolge unter die Gegendemonstranten gemischt und diese gezielt durch Rufe und Pöbeleien zu einer aktiven Auseinandersetzung mit den Infostandbetreibern bewegt.
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Opfer prügelnder Polizisten im Knast – Freispruch für die einen und Festnahme für andere

Im Rahmen der Verhandlung des Münchner Prügel-Prozesses wurde ein Zuschauer verhaftet. Dieser ist ebenfalls Opfer eines mehr als zweifelhaften polizeilichen Vorgehens. Der für die Beteiligung an friedlichem Protest mit Haftbefehl Gesuchte wurde aus dem Gerichtssaal heraus verhaftet und befindet sich derzeit in polizeilichem Gewahrsam.

Heute Nachmittag wurde Christof N. der am Münchener Amtsgericht einen Prozess als Zuschauer verfolgte, noch aus dem Gerichtssaal heraus verhaftet. Der Strafprozess basierte auf dubiosen Anschuldigungen einschlägig bekannter Neonazis, die den Angeklagten Antifaschisten Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung vorwarfen. Die Angeklagten wurden nach zwei turbulenten Prozesstagen freigesprochen. Die Beschuldigten hatten hier aber wenigstens die Möglichkeit sich vor Gericht zu wehren.
Christof N. hätte sich auch gern gegen den Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte verteidigt. Im Juni 2010 wurde Christof N. Opfer willkürlicher Polizeigewalt, er beteiligte sich an einer friedlichen, gewaltfreien Demonstration für selbstverwaltete Freiräume in Berlin. Zwischen einer versuchten Hausbesetzung und dem Straßentheaterfestival „Berlin lacht“ kam Christof N. einem illegalen Platzverweis durch die Polizei nicht sofort nach und wurde infolgedessen von einem Trupp der Bereitschaftspolizei blutig geschlagen und getreten und anschließend auf der Wache misshandelt. Monate später erhielt er einen Strafbefehl über 30 Tagessätze a 20 Euro wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte.
Es kam trotz aller Versuche des Beschuldigten nie zu einer inhaltlichen Gerichtsverhandlung weshalb Christof N. nun eine sogenannte Ersatzfreiheitsstrafe absitzt. Denn die Geldstrafe, die ihm auferlegt wurde bezahlte er bewusst  nicht – „denn einen Staat der mit Repression und Strafe auf friedlichen Widerstand und Protest antwortet unterstütze ich nicht!“ so der Aktivist.
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Newsletter zur kreativen Antirepression (am 3.2.2013)

Inhalt:

  • Offensive Verteidigung vor Gericht: Richterin wirft Angeklagten raus!
  • Land muss Umweltaktivistin Schmerzensgeld zahlen
  • Naziaufmarsch Dresden – Obrigkeit rechnet ab: Sei links, benutze ein Megafon … und ab hinter Gitter
  • Naziaufmarsch Dresden, die 2.: Immunität aufgehoben, Grünen-Politiker will offensiv agieren
  • Lange Leitungen: Genfelder-Verfahren aus 2008
  • Dokumentation der Urteile zu Pit Scherzl
  • Flüchtlingsprotest in Berlin
  • „Konzept“ für Lagerhaltung von AsylbewerberInnen
  • Polizeiregime an den EU-Grenzen
  • Termine
  • Seminarreihe „Damit wir wissen, was wir tun!”
  • Materialien, Aktionsversand,  Links

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München: Attackierten Provokateure der Polizei einen rechtsradikalen Infostand?

In einem vor dem Amtsgericht München laufenden Strafverfahren lieferte der erste Prozesstag eine Menge unerwarteter Informationen. Es ging unter anderem um eingesetzte Zivilbeamte der Polizei, unprofessionelle Ermittlungen und abgeschriebenen Einsatzberichte. Fortsetzung der Verhandlung ist am 8. Februar, 9.00 Uhr, Amtsgericht München, Nymphenburger Straße.

Den fünf Angeklagten wird vorgeworfen, im März 2012 eine Gruppe Rechtsradikaler angegriffen zu haben, die Vorwürfe lauten auf Nötigung und gefährliche Körperverletzung. Die Anklage stützt sich einzig auf die Aussagen der Geschädigten, die im Nachhinein angaben, verschiedene an der Auseinandersetzung beteiligte Menschen erkannt zu haben.

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Newsletter Repression und kreative Antirepression (6. Dezember 2012)

(am 6.12.2012)

aus dem LaienverteidigerInnen-Netzwerk (www.laienverteidigung.de.vu)

Inhalt:

  • Selbstermächtigung gegen Justiz unter geheimdienstlicher Beobachtung
  • Literaturtipp „Strafverteidigung vor dem Amtsgericht“
  • Neuigkeiten zur Gießener Federballstory
  • Kabrack!archiv – wer hat Lust z.B. auf den Bereich zu Antirepression??
  • Polizeigewalt gegen antirassistische Besetzungsaktion
  • Polizeitricks gegen KohleabbaugegnerInnen
  • Pit Scherzl muss im Knast bleiben – weil er den bösen Jörg Bergstedt kennt!
  • Knastbericht “Stammheim von Innen”
  • Wieder nur Freiheit für ein paar gefordert …
  • Ex-Polizeichef von Rosenheim verurteilt
  • Geht Streit um Zwangsbehandlung in Psychiatrie weiter?
  • Termine, Materialien, Links

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Erfolgreiche Berufung gegen Verwerfungsurteil

Gestern wurde vor dem Berliner Landgericht ein ungewöhnlicher Fall verhandelt. Das Landgericht Berlin sah sich mit der Frage konfrontiert, ob eine Verurteilung in Abwesenheit gegen eine Gentechnikkritikerin durch das Amtsgericht Tiergarten rechtens war. mehr… Erfolgreiche Berufung gegen Verwerfungsurteil