Zivilcourage oder räuberischer Diebstahl?

Zwei Menschen stehen demnächst aufgrund des Vorwurfs “räuberischen Diebstahls” vor Gericht.
Doch wie kam es dazu?

Die beiden fuhren mit der Bahn quer durch NRW. Der Schaffner kontrollierte die Fahrscheine. Kurz nach den beiden Angeklagten wurde eine Griechin kontrolliert, die zwar einen Fahrschein hatte, diesen aber nicht abgestempelt hatte. Wahrscheinlich ist, dass sie den entsprechenden Hinweistext auf dem Fahrschein nicht verstehen konnte. Anstatt den Fahrschein einfach abzustempeln, forderte der Schaffner den Ausweis um eine “Schwarzfahr-Anzeige” zu schreiben.
Einer der beiden Angeklagten teilte mit, dass er noch einen Platz auf seinem Ticket frei habe und die Griechin zu ihm gehöre. Darauf reagiert der Schaffner nicht, weswegen ihm mitgeteilt wurde, dass mit ihm gesprochen würde und dass die Frau mitgenommen würde. Der Schaffner reagiert auch darauf nicht, er ließ sich von der Frau ihren Ausweis geben.
Darauf hin ging einer der Angeklagten zu dem Schaffner und fragte, ob er nicht gehört habe, dass die Frau auf einem Ticket mitfahre und zog ihm den Pass der Frau aus der Hand. Daraufhin endete — oh Überraschung — die Ignoranz des Schaffners und er forderte den Ausweis zurück. Doch der blieb weg und gelangte mittlerweile auf bisher ungeklärtem Wege zu seiner Inhaberin zurück. Eine Mitfahrende die davon ausging, dass der Pass geklaut sei rief die Polizei in den nächsten Bahnhof. In diesem ließ sich die Bundespolizei, mit diversen Personen (ca. 6) herangeeilt, den “Vorfall” erklären. Sie versuchte auch die Griechin zu befragen, was aber aufgrund von Verständigungsschwierigkeiten scheiterte.
Da der Schaffner nicht mit den beiden “Bösewichten” weiterfahren wollte, wurden sie aus dem Zug geschmissen und bekamen von einem Polizisten für die Wartezeit bis 5 Minuten vor dem nächsten Zug, einen Platzverweis für den Bahnhof mit folgender sagenhafter Begründung: “Ich habe das Gefühl, dass sie renitente Personen sind.” So warteten sie mit zwei Mitfahrenden vor dem Bahnhof auf den nächsten Zug.

Auf der Basis des Polizeiprotokolls, in dem festgehalten ist, dass nicht geklärt werden konnte, wie der Pass zu der Griechin zurück kam, und der Mitteilung an die DB Sicherheit hat dann die Staatsanwaltschaft ein Verfahren beim Amtsgericht Bielefeld beantragt, welches das Verfahren trotz vieler Unklarheiten eröffnete.

Prozesstermin ist Montag, 13.02.2012 um 10:45 Uhr im Amtsgericht Bielefeld (Saal 4058, 4. Etage, Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld).

Begleitung durch kreatives Publikum ist im Sinne der Angeklagten.
Für den Eingang des Gerichts sind Einlasskontrollen angekündigt.

Leave a Reply

You can use these HTML tags

<a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <s> <strike> <strong>