Newsletter zur kreativen Antirepression

(am 26.1.2012)

Kreative Antirepression

Mal wieder Neuigkeiten … verbunden mit besten Grüß aus der Projektwerkstatt.

Für Eure Beiträge für den Newsletter, Kontakt: http://www.projektwerkstatt.de/feedback.html

  • Rückblick: Zweites LaienverteidigerInnen-Treffen 2.-5.1.2012
  • Prozess in Mainz
  • Juristisches Ende der Federballaffäre in Hessen: Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwaltschaften?
  • „Free all prisoners!“ kein Gewahrsamsgrund
  • Zensus-Repression nimmt Fahrt auf
  • Neuer „Richter Gnadenlos“ in Hannover?
  • Verwaltungsgericht erklärt Tornado-Überflüge für belanglos
  • Sind PolizistInnen Staatsgewalttäter?
  • Bussgeld für das Nichtbefolgen von Platzverweisen?
  • Materialien und Links

 

Kreative Antirepression

Zweites LaienverteidigerInnen-Treffen 2.-5.1.2012
Im Mai 2011 gründete sich das Laienverteidigungsnetzwerk (siehe www.laienverteidigung.de.vu). Nun fand – nach einigen Schwierigkeiten – das zweite Treffen statt, wieder in der Projektwerkstatt in Saasen. Leider war zu merken, dass Selbstorganisierung nirgendwo mehr eine große Rolle spielt. Die großen Verbände haben darauf längst mit der Verlagerung aller Ressourcen in zentrale Hauptamtlichen-Strukturen reagiert. Die Idee der Laienverteidigung aber heißt ja gerade, sich selbst zu ermächtigen und gegenseitig zu helfen. Beim zweiten Treffen wurden vielfältige Prozesserfahrungen ausgetauscht und zwei weitere Eigenfortbildungen vereinbart – zum einen ein Open-Space-Camp zu Erfahrungsaustausch über Gerichtsverfahren, zum anderen eine Vertiefung zum Revisionsrecht. Mehr auf www.laienverteidigung.de.vu.

Prozess in Mainz

Wieder mal stand ein Aktivist gegen den Flughafenausbau vor Gericht. Zwei Wochen zuvor fand ein Training zur kreativen Prozessführung statt – und das sollte sich auswirken. Lassen wir die Mainzer Rhein-Zeitung berichten (www.mainzer-rhein-zeitung.de/mainz_artikel,-Tumult-nach-Prozess-gegen-Fluglaermgegner-Besucher-stuermen-Amtsgericht-_arid,361034.html): “Nein, das war kein gewöhnlicher Angeklagter, der am Donnerstagmorgen mit etwa 20 Minuten Verspätung in den Saal 209 des Mainzer Amtsgerichts einzog. Schon das Äußere wirkte, als sei er aus einem absurden Theaterstück ausgebrochen: Blau-gelbe Turnschuhe, eine grell-orange Schlabberhose, ein weiß-rot gestreiftes Hemd und ein grau-grünes Jackett. Darüber blickte aus einer wilden Haarpracht ein nicht unfreundliches Gesicht heraus. Mit dabei hatte er einen alten Koffer auf Rädern, aus dem er Nahrungsmittel und andere Utensilien holte. Unter anderem Folie, die er über seinen Stuhl spannte, und Einweghandschuhe. Er wolle sich am Rechtswesen nicht “infizieren”, begründete er seine Schutzmaßnahmen. … Kaum war die Richterin in ihrem Beratungszimmer verschwunden, brach der Tumult los. Besucher stürmten den Saal. Einer setzte sich auf den Platz der Staatsanwaltschaft, andere plärrten ins Mikrofon der Richterin.”
Ein paar Alt-Linke spielt die übliche Rolle der StaatsretterInnen im Alternativ-Design: Sie distanzierten sich von den Aktionen – öffentlich. Und, viel schlimmer, gegenüber der Richterin. Anna und Arthur halten das Maul – außer sie sind wichtig. Mehr: http://de.indymedia.org/2012/01/322820.shtml

JUSTIZ/POLIZEI GEGEN POLITAKTIVISTiNNEN (und umgekehrt)

Juristisches Ende der Federballaffäre in Hessen: Strafvereitelung im Amt durch Staatsanwaltschaften?
Mehrfach wurde an dieser Stelle schon über die “Federballaffäre” in Hessen geschrieben. Der damalige Innenminister und jetztige Ministerpräsident Volker Bouffier war an einer Operation beteiligt, bei dem in Polizei- und Justizkritiker durch im untergeschobene Straftaten in den Knast gebracht werden sollte. Das wäre wohl auch gelungen, wenn nicht aufflog, dass die Polizei den Gefangenen observierte und genau wusste, dass er es nicht war: Absichtliche Freiheitsberaubung, Rechtsbeugung, Verfolgung Unschuldiger und üble Nachrede also. Doch alle damit befassten Staatsanwaltschaften stellten stets fest, dass es keine Anhaltspunkte für Straftaten durch Polizei oder anderer Beteiligte gebe. Gleichzeitig verweigerten sie die Einsicht in die Ermittlungsakten. Das hatte einen klaren Grund: Die beauftragten Ermittler vom Landeskriminalamt fanden nämlich etliche deutliche Hinweise auf Straftaten und vermerken das auch in ihrem Bericht. Gleichzeitig benannten sie notwendige weitere Ermittlungsmaßnahmen vor. Die Staatsanwaltschaften reagierten jedoch mit der Einstellung der Verfahren. Dadurch unterbanden sie gezielt weitere Ermittlungen und stellten die Verfahren mit der Lüge, es hätte keine Anhaltspunkte für Straftaten gegeben, ein. Damit warteten sie aber über fünf Jahre mit dem Ergebnis, dass nun fast alle möglichen Taten verjährt sind. Eine eingereichte Klage, um ein Verfahren zu erzwingen, blieb folglich auch wirkungslos. Hoffnung besteht nun nur noch auf die noch laufende parlamentarische Aufarbeitung. Der Betroffene selbst hat darauf aber keinen Einfluss. Der Petitionsausschuss des Landtages, den er nach der illegalen Inhaftierung anrief, hat bis heute die Sache nicht bearbeitet – 5 lange Jahre Vertuschung scheinen auch dort die Abläufe zu prägen. Mehr unter www.projektwerkstatt.de/14_5_06. Die gesamte Story ist im Buch “Tatort Gutfleischstraße” (Verlag: www.seitenhieb.info) und in der Ton-Bilder-Schau “Fiese Tricks von Polizei und Justiz” enthalten, die der Betroffene als Abendveranstaltung anbietet.

„Free all prisoners!“ kein Gewahrsamsgrund
Und nochmal G8: Während der Protest wurden zwei Personen eine Woche lang in Polizeigewahrsam gesperrt, weil sie in ihrem Auto Banner befanden, auf denen die Slogans „Freedom for prisoners“ und „Free all now“ standen. Angeblich seien die Parolen konkrete Tatvorbereitungen und Aufrufe zu Straftaten gewesen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die Klage der beiden Studenten gegen den 6-tägigen sogenannten Unterbindungsgewahrsam ohne Angabe von Gründen nicht angenommen hat, und das Amtsgericht Rostock die beteiligten PolizistInnen vom Vorwurf der Körperverletzung im Amt freisprach, wurde Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht. 4 Jahre später erklärter das Gericht die Gewahrsamnahme für rechtswidrig. Außerdem verpflichtete es die Bundesregierung neben den Gerichtskosten den Betroffenen auch eine Entschädigung von 3000 Euro zu zahlen.
Mehr Infos: http://daspolizeilichegegenueber.blogsport.de/

Zensus-Repression nimmt Fahrt auf
Nachdem die datenschutzrechtlich bedenkliche Volkszählung „Zensus 2011“ im Mai begonnen hat, sind die zuständigen Behörden seit Mitte Dezember soweit, „säumige Bürger“ mit der Androhung von Zwangsgeldern und Erzwingungshaft doch noch dazu zu bringen, die Fragen der DatensammlerInnen zu beantworten. Von angeblich 4,2 Mio. verschickten Fragebögen seien 50.000 noch nicht zurück. Wer das Bußgeld nicht einfach so hinnehmen möchte, findet hier Infos: http://zensus11.de/.

Neuer „Richter Gnadenlos“ in Hannover?
Was einem blühen kann, wenn man sich ohne Anwalt in ein Gericht wagt, illustrierte am 18.12. in Hannover das dortige Amtsgericht. In einer Verhandlung wegen Hausfriedensbruch (der Angeklagte soll an einer Besetzung eines Baugrundstückes für ein Tierversuchlabor der Firma Boehringer teilgenommen haben), verhängte Richter Süschenbach eine Ordnungshaft wegen „Ungebühr“, die sofort vollstreckt wurde. Auf der Seite der ProzessunterstützerInnen (http://boehringerbesetzung.blogsport.dehttp://boehringerbesetzung.blogsport.de ) wird die angebliche „Ungebühr“ etwas anders geschildert: Der Angeklagte habe versucht, einen Antrag zu stellen, der laut StPO genau zu diesem zeitpunkt gestellt werde musste, um nicht als „verspätet“ zu gelten. Und dafür sei ihr Genosse postwendet eingesperrt worden…

FÄLLE: STAATSMACHT IM ALLTAG

Verwaltungsgericht erklärt Tornado-Überflüge für belanglos
Während des G8-Gipfels 2007 hatten Flugzeuge der Luftwaffe mehrmals eine angemeldete Versammlung in Reddelich überflogen. Die Polizei begründeten den Einsatz militärischer Mittel im Inland damit, dass mit den von der Luftwaffe angefertigten Luftbildaufnahmen angeblich sich im Camp befindliche Erddepopts mit Waffen ausfindig gemacht werden sollten. Dies entpuppte sich schon wenige Tage nach dem Gipfel als Unwahrheit. Auf den damals in vielen Tageszeitungen abgebildeten Fotos, waren keine Bilder von Erdbewegungen zu sehen, sondern lediglich Aufnahmen von verschiedenen im Camp diskutierenden Personengruppen. Diese waren z. T. so scharf, dass einzelne Personen identifiziert werden konnten. Nach Bekanntwerden reichten   verschiedenen Personen bereits 2007 Klagen beim Verwaltungsgericht Schwerin ein.Trotz des eindeutig rechtswidrigen Überwachungscharakters des Militäreinsatzes wurde die Klage vom Gericht abgelehnt. “Das Verwaltungsgericht spricht den Klägerinnen und Klägern das Rechtsschutzinteresse ab, weil sie durch die Bildaufzeichnungen der Bundeswehr-Tornados nicht tief genug in ihren Grundrechten betroffen seien sollen. Wenn diese Argumentation Schule macht, wird der Rechtsschutz gegen polizeiliche und militärische Überwachungsmaßnahmen bei Großereignissen empfindlich eingeschränkt.“ so der Anwalt der Kläger, Sönke Hilbrans.

Sind PolizistInnen Staatsgewalttäter?
Für das kommende Frühjahr hat sich das Amtsgericht Schleswig einen spannende Aufgabe vorgenommen: In einem Prozess gegen AntimilitaristInnen wird es um die Frage gehen, ob es eine Beleidigung ist, einen Einsatzleiter einer gewalttätigen Polizeitruppe zu fragen, ob er der ranghöchste staatliche Gewalttäter vor Ort sei, und ob er den Einsatz leite. Hintergrund des Verfahrens ist ein Prozess gegen eine Antimiltaristin im Februar 2010. Der Aktivistin wurde von der Bahn ein neues Gleis in Rechnung gestellt, dass die Polizei anlässlich einer Ankettaktion gegen einen Militärtransport der Husumer Bundeswehreinheiten für die NATO-Response-Force zerstört hatte. Vor der Verhandlung kam es zu verschiedenen friedlichen Soli-Aktionen am Oberlandesgericht, was zu schikanösen Einlasskontrollen und aus Sicht der Betroffenen rechtswidrigen Hausverboten führte. In diesem Kontext soll auch einer der beteiligten AktivistInnen dem Einsatzleiter die in seinen Augen beleidigende Frage gestellt haben. Außerdem erhob das Amtsgericht gegen zwei aus Sicht der Betroffenen grundlos in Gewahrsam genommen Person Anzeigen wegen Beleidigung, Widerstand und „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“. Das Verfahren ist deshalb brisant, weil sich Staatstheoretiker jeder Colour einig sind, dass ein zentraler Bestandteil von demokratischen Herrschaftsregimen die Legitimierung eines staatlichen Gewaltmonopols durch Einrichtung einer angeblichen „Gewaltenteilung“ sei. In dieser Gewaltenteilung komme der Polizei die Rolle als „Ausführende Gewalt“ zu. Deshalb ist die einzige legale Form von Gewaltanwendung die staatliche Gewalt zur Durchsetzung von Gesetzen. Und für die tatkräftige Umsetzung dieser hochtrabenden Gedanken sind PolizistInnen doch zuständig, oder?
Mehr Infos: www.husuma.de.vu

Bussgeld für das Nichtbefolgen von Platzverweisen?
Die Polizei Demmin versucht in einem aktuellen Fall, das Nichtbefolgen von Platzverweisen zu kriminalisieren (Platzverweise gibt es nur im Polizeirecht. Polizeirecht hat einen präventiven Charakter. Die darin vorgesehenen Maßnahmen sollen Straftaten verhindern, und schaffen damit eine rechtliche Grundlage für Polizeiübergriffe, bevor die Strafprozessordnung greifen würde. Logische Konsequenz daraus ist, dass bei Maßnahmen nach Polizeirecht die Strafbewehrung fehlt: Es ist ja noch nichts passiert, weil die Polizei es verhindert hat). Am 1. Mai 2010 wurde anlässlich eines Nazi-Aufmarsches eine Antifaschistin in Gewahrsam genommen, weil sie gegen einen Platzverweis verstoßen haben soll. Anschließend bekam sie einen Bußgeldbescheid mit der Begründung, sie habe den Platzverweis nicht befolgt. Die „juristische“ Konstruktion die, die dabei zur Kriminalisierung verwendet wird, behauptet, dass die Betroffene mit dem Platzverweis durch die Polizei von der Versammlung ausgeschlossen worden sei, und sich nach dem Ausschluss nicht umgehend entfernt habe. Dies würde einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz darstellen, und sei deshalb zu bestrafen. Ob diese Konstruktion, die auf die Vermengung von Präventiv- und Strafrecht hinausläuft, haltbar ist, wird sich im Frühjahr bei der Gerichtsverhandlung zeigen.

Materialien

Neu ist unser Büchlein “Im Namen des Flummiballs” – eine kleine Anekdotensammlung zu Absurditäten in Robe, also vor Gericht oder rundherum. Es ist ein Lesebuch zur Einführung, um vom Glauben an das Gute in der Rechtsprechung abzufallen. Kostet 3 Euro pro Stück und gibts unter www.aktionsversand.de.vu.

Übersicht passender Schriften bei www.aktionsversand.de.vu

  • Reader “Antirepression” mit vielen Texten und Tipps
  • Mehrere A5-Heften mit praktischen Tipps: Gerichtsverfahren, Achtung Polizei …
  • CD “Antirepression” mit Aktionsmotiven (Aufkleber, Sprühvorlagen …), Rechtstexten, Broschüren, Tipps
  • Mehrere Bücher gegen Strafe und Knast
  • Tatort Gutfleischstraße, das Buch über fiese Tricks von Polizei und Justiz

Direkter Link auf die Seite mit Antirepressionsmaterialien hier auf www.aktionsversand.de.vu!

Links

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