Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: Obwohl wir einen Freispruch für realistisch hielten, haben wir heute ein halbe/halbe Kompromiss-Urteil bekommen:
Drei der angeklagten RömerInnen wurden „verwarnt“. Solange sie in ähnlichen Zusammenhängen das nächste Jahr nicht erneut „straffällig“ werden, müssen sie keine Strafe zahlen. Drei weitere RömerInnen sind zu einer Geldstrafe von jeweils 20 Tagessätzen zu 12,- Euro, also insgesamt 3 x 240,- Euro = 720,- Euro verurteilt worden.
Zusätzlich müssen die Kosten einer Rechtsanwältin und die Gerichtskosten gezahlt werden. Wir rechnen daher mit einer Gesamtbelastung von ungefähr 2500,- bis 3000,- Euro, da es durch die Krankheit des FDP-Hauptbelastungszeugen Hartel zwei Verhandlungstage waren.
Bei diesem zweiten Prozesstag ging es nur noch um die Vernehmung des FDP-Hauptbelastungszeugen Hartel, der wegen Krankheit am ersten Verhandlungstag nicht anwesend war. Hartel machte insgesamt einen sehr gebeutelten Eindruck, welchen wir auf die Lage seiner FDP und des Abgangs des Bundesvorsitzenden festmachen wollen. Nicht mangeln lies er es allerdings am handfesten Belastungswillen jeder Art. Er verwickelte sich dabei aber permanent in Widersprüche, so dass von seinem ernstgemeinten Unterfangen, die satirische Theateraktion zu einem halbkriminellen Akt zu machen, schließlich doch wenig übrig blieb.
Insgesamt waren die Prozess gewonnenen Fakten dürftig und hätten mehrfach ausgereicht, dieser Posse durch Einstellung des Verfahrens ein Ende zu bereiten.
Doch nicht mit Staatsanwalt Pehle: Stets motiviert, für Ruhe und Ordnung in seiner Stadt zu sorgen, beantragte er in einem eher langatmigen Plädoyer schließlich eine Strafe von addiert 2100,- Euro. Dabei wurde nicht ganz klar, wie er das mit der angeblichen „Sympathie“ der Aktion gegenüber zusammengebracht hat. Die von ihm geforderte Summe hätte dazu geführt, das insgesamt Prozesskosten von weit über 5000,- Euro angefallen wären – was er natürlich weiß und von der abschreckenden Wirkung einer solchen Summe ebenso. Pehle wollte so mit dem finanziellen Würgegriff künftige Aktionen dieser Art verhindern.
Immerhin wurde im Urteil und der anschliessenden Begründung von Richter Schmidt deutlich, dass es durchaus im positiven Sinne liberal denkende und handelnde Richter am AG Darmstadt gibt, die in der Lage sind, satirische Aktionen dieser Art auch als solche zu werten.
Auch wenn wir mit dem Urteil nicht zufrieden sind, haben wir uns entschlossen das Buch „Spätrömische Dekadenz“ für uns zu schliessen. Westerwelle ist ein Stück Vergangenheit – es warten die Auseinandersetzungen der Gegenwart.
Heute ist nicht alle Tage – wir kommen wieder, keine Frage!
Und: Ihr wollt uns die vielen Taler Anwaltskosten doch nicht vom Regelsatz bezahlen lassen?
Bunte Hilfe Darmstadt
Konto: 11 00 33 54
Stichwort: GALIDA
Sparkasse Darmstadt
BLZ: 508 501 50
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