Newsletter zur kreativen Antirepression

(am 15.9.2011)
aus dem LaienverteidigerInnen-Netzwerk (www.laienverteidigung.de.vu)*

Themen:

  • Bald keine Personalienkontrollen an Berliner Gerichten mehr?
  • Vorab: Infoveranstaltungen in Berlin
  • Akteneinsicht bei staatlichen Behörden
  • Justiz schützt Justiz: Polizeiliche Nazimethoden in Gießen bleiben ohne Anklage
  • Weitere Verurteilungen von S21-GegnerInnen
  • Häftlich und Wählen – soll das gehen?
  • Verfahren gegen GenfeldbesetzerInnen eingestellt
  • New York wurde evakuiert – Gefangene waren dem Untergang geweiht
  • Beschwerdemöglichkeit bei Nichtzulassung als Laienverteidiger faktisch abgeschafft
  • Neuerungen bei der Sicherungsverwahrung
  • Berufungsprozess zur Gatersleben-Feldbefreiung beendet
  • Prozess vor dem Amtsgericht Rüsselsheim wegen Flughafenbesetzung im Kelsterbacher Wald
  • Projekte: Thematische Bücher im SeitenHieb-Verlag
  • Rote-Hilfe-Bosse zündeln wieder
  • Termine, Materialien, Links


Bald keine Personalienkontrollen an Berliner Gerichten mehr?
Verurteilter Jörg Bergstedt klagt gegen “Schikane” an Gerichtseingängen
Wer in Berlin vor Gericht erscheinen muss oder will, wird das kennen: Umfangreiche Kontrollen im Eingangsbereich. Begründet wird das mit der Suche nach Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen, doch tatsächlich durchwühlen Sicherheitsleute mehr und kontrollieren inmer wieder die Personalien. Damit soll jetzt Schluss sein. Denn ein ehemaliger Angeklagter erreichte wegen doppelter Kontrollen den Termin seines Strafverfahrens nicht und wurde deshalb verurteilt. Um für die Zukunft Personalienkontrollen auszuschließen, reichte der Buchautor und bekannte Justizkritiker Verwaltungsklage ein. Nun steht der Termin an: Am Montag, 26.9., soll ab 12 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstr. 7, Raum siehe Aushang dort) verhandelt werden. Gewinnt der inzwischen rechtskräftig Verurteilte, sind die Personalienkontrollen in Berlin Geschichte. Das wäre ein später Erfolg für den Betroffenen: “Vor Gericht herrschen auch so schon krasse Hierarchien. Die Kontrollen in den Eingängen fügen dem eine Demütigung hinzu.” Immerhin: Das Verwaltungsgericht hat ihm Prozesskostenhilfe bewilligt, weil die Chancen nicht schlecht stehen.

Vorab: Infoveranstaltungen in Berlin
Die Klage wegen der Eingangskontrollen in Berliner Gerichten ist nicht die einzige Auseinandersetzung, die Bergstedt mit Polizei und Justiz führt. Seit Jahren recherchiert er hinter den Kulissen von Gerichten und Polizei. 2007 veröffentlichte er ausgewählte Fallbeispiele in seinem Buch “Tatort Gutfleischstraße”. Auf Einladung Berliner Politgruppen wird er am Vortag der Gerichtsverhandlung sein Wissen in einer spannenden Ton-Bilder-Schau präsentieren: “Fiese Tricks von Polizei und Justiz” heißt es am 25.9. ab 17 Uhr im New Yorck (Seitenflügel des Bethaniens, Mariannenplatz 2 in Berlin-Kreuzberg). Um 20 Uhr folgt ein Workshop zu kreativen und offensiven Methoden, sich gegen Polizei- und Justizwillkür zu wehren. Informationen im Internet sind unter www.fiese-tricks.de.vu zu finden.

Neuigkeiten

Akteneinsicht bei staatlichen Behörden
Informationsfreiheitsgesetz, Umweltinformations- und Verbraucherinformationsgesetz haben eines gemeinsam: Sie schaffen den BürgerInnen Zugang zu Akten bei staatlichen Stellen. Wer also mal reinschauen will, was der Moloch über sich selbst oder über z.B. umweltzerstörende Technologien oder Planungen so gesammelt hat, kann das einfach tun. Eine einfache Akteneinsicht kostet nicht einmal Geld. Hilfen gibt es unter www.frag-den-staat.de und  www.projektwerkstatt.de/antipression/akteneinsicht.html. Bei ersterer sind bisher nur Tipps zu Bundesbehörden gegeben – das Akteneinsichtsrecht gilt aber genauso für Landes- und kommunale Stellen.

Justiz schützt Justiz: Polizeiliche Nazimethoden in Gießen bleiben ohne Anklage
Am 14.5.2006 überfielen uniformierte Kommandos vier Menschen auf dem Weg zur Projektwerkstatt nahe dem Ort Reiskirchen. Obwohl die Polizei wegen einer Observation genau wusste, dass die AktivistInnen nichts Verbotenes getan hatten, sperrte sie alle vier ein (einen mehrere Tage), beschlagnahmte Kleidung, containertes Essen und Fahrräder, wollte drei Personen zur Abgabe von DNA zwingen und durchsuchte ohne Rechtsgrundlage die Projektwerkstatt. Dazu dachte sie sich Straftaten mit politischen Hintergrund aus, verschleppte Beschwerden, sperrte Leute mit gefälschten Akten in falsche Knäste usw. Die (Nicht-)Aufarbeitung geriet zur Meisterstunde Gießener Rechtssprechung, wegen der Dominanz des hessischen Innenministers in seiner Heimatstadt Gießen auch „Bouffiersches Recht“ genannt. Nun wurden – nach 5 Jahren Vertuschungsermittlungen – die Verfahren gegen beteiligte RichterInnen, PolizeibeamtInnen und den inzwischen zum Ministerpräsidenten aufgestiegenen Mitdrahtzieher eingestellt. Dafür erfand der Generalstaatsanwalt einen dubiosen handschriftlichen Vermerk ohne Datum, Unterschrift und ungeklärter Urheberschaft. Auf dem stände, dass die Observation damals nicht geklappt hätte und daher das seit fünf Jahren auch von Polizeiseite immer wieder bestätigte Alibi des Betroffenen doch keines sei. Der hat nun Klage eingereicht, um einen gerichtlichen Entscheid zu erhalten. Doch Hessens mafiose Justiz dürfte zusammenhalten und auch diese letzte Option abschmettern. Mehr unter www.projektwerkstatt.de/14_5_06 und http://de.indymedia.org/2011/09/316013.shtml.

Weitere Verurteilungen von S21-GegnerInnen
Das Amtsgericht Stuttgart setzt am 25.8.2011 seine Aburteilungen bei fünf weiteren Stuttgart21-Gegnern in den sogenannten “Nordflügelprozessen” fort. De insgesamt 49 AktivistInnen wird vorgeworfen, während einer Versammlung “Hausfriedensbruch zum Nachteil der Deutsche Bahn AG” begangen zu haben. In welche Richtung das Urteil ausfallen würde, war recht schnell klar: So unterbrach die Richterin Petermann eine Einlassung zur Sache, als die politischen Verflechtungen darstellt wurden. Die Richterin meinte, sie allein entscheide, was sie – so wörtlich – “zu erleiden” hätte. Auf Unmutsäußerungen des Publikums reagierte sie mit der Verfügung, bei weiteren Störungen lasse sie “den Saal räumen.” Die Zuhörer hätten “den Mund zu halten”. Nachdem gegen zwei der Angeklagten das Verfahren eingestellt wurde, verurteilte Richterin Petermann die weiteren drei zu 10, 10 und 20 Tagessätzen. Mehr: http://de.indymedia.org/2011/08/314696.shtml.

Häftlich und Wählen – soll das gehen?
Bericht eines Gefangenen: “Auch Gefangene dürfen in Deutschland wählen. Nachdem jedoch die Teilnahme an Wahlen nur kostenpflichtig ermöglicht wurde, darüber hinaus entgegen § 8 Bundeswahlordnung in keiner einzigen Justizvollzugsanstalt ein „beweglicher Wahlvorstand“ eingerichtet wurde (dabei würde für wenige Stunden eine Art Wahllokal in einem Raum der jeweiligen Haftanstalt eingerichtet), legte ich 2009 Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahlen ein. Am 7.7.2011 (Drucksache 17/6300, Anlage 3; abrufbar unter  www.bundestag.de/) wurde seitens des Bundestages der Einspruch zurückgewiesen. Weder der Wahlprüfungsausschuss noch das Plenum des Bundestages wollten in oben erwähnten Punkten Wahlfehler erkennen. Die Entscheidung des Bundestages kann mit Beschwerde (vgl. § 48 Bundesverfassungsgerichtsgesetz) angefochten werden. Wobei die Beschwerde nur zulässig ist, wenn ihr mindestens 100 Wahlberechtigte beitreten, d.h. die Beschwerde durch Unterschrift unter eine gesonderte Beitrittserklärung unterstützen. Dieses Quorum wurde übertroffen. Bis zum 26.08.2011 haben 142 WählerInnen die Beschwerde unterstützt. Entscheiden wird das Bundesverfassungsgericht. Mehr: http://de.indymedia.org/2011/08/315064.shtml.

Verfahren gegen GenfeldbesetzerInnen eingestellt
Das Amtsgericht Rostock hat die Strafverfahren gegen gentechnik-kritische Aktivist_innen eingestellt. Damit hat sich deren offensive Prozessführung gelohnt, wegen der – nach absurden Ausrastern des Gerichts – vorangegangene Verhandlungen scheiterten. Einige Monate später verschickte das Gericht an alle verbliebenen Angeklagte das Angebot, die Verfahren ohne Auflagen und auf Staatskosten einzustellen. Diskussionen dazu waren offenbar gar nicht mehr erwünscht: „Sollten Sie sich bis zu dem Termin nicht gemeldet haben, werte ich dies als Zustimmung“ so der Wortlaut des richterlichen Schreibens. Aufgrund eines gerichtsinternen Fehlers wurde das Einstellungsangebot ein zweites Mal mit einer um einen Monat verschobenen Frist verschickt. Einem Angeklagten, der diesem Angebot ausdrücklich schriftlich widersprach und so eine Aufklärung der Vorwürfe herbeiführen wollte, wurde trotzdem der Einstellungsbeschluss geschickt. „Wir lernen daraus, dass Repression nur wirkt, wenn mensch es auch zulässt“, kommentierte der Aktivist den plötzlichen Unwillen der Gerichte zur öffentlichen Verhandlung nach anfänglich großem Aufwand. Bericht auf http://de.indymedia.org/2011/08/314946.shtml.

New York wurde evakuiert – Gefangene waren dem Untergang geweiht
New York City ist von kleinen Insel und Sandbänken umgeben. Für den Hurrikan “Irene” entwickelte Bürgermeister Bloomberg den Plan, 250000 Menschen zu evakuieren. Ein Blick auf die städtische Evakuierungskarte enthüllt, dass  in den betroffenenen Zone A und B eine Fläche ausgespart ist: Die Rikers Insel. Sie beheimatet ein großes Gefängnis, liegt im Gewässer zwischen Queens und Bronx und war überhaupt nicht markiert. Sie wäre also nicht evakuiert worden. Das Überleben der Gefangenen war egal. New York ist solches Verhalten gewöhnt: Als am 11.9.2001 die Twin Tower einstürzten, wurde aller dabei Gestorbenen gedacht – außer den Obdachlosen, sie sich dort aufhielten und verschüttet wurden. Bericht zur Nichtevakuierung der Rikers: http://de.indymedia.org/2011/08/314812.shtml.

Beschwerdemöglichkeit bei Nichtzulassung als Laienverteidiger faktisch abgeschafft
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung als Laienverteidiger im Prozess gegen eine Aktivistin gegen den Flughafen Fraport ist zurückgewiesen worden mit der Begründung, dass eine Beschwerde nur zulässig sei, solange das Verfahren noch läuft. Dumm nur, dass Beschwerdeverfahren immer so lange dauern, dass das Verfahren dann schon vorbei ist. Gerichtsbeschluss unter www.projektkwerkstatt.de/laienverteidigung/entscheidungen/lg110812da.pdf

Neuerungen bei der Sicherungsverwahrung
Der Gefangene Thomas Meyer-Falk hat zusammengestellt, was nach ersten Entwürfen in der Sicherverwahrung geändert werden soll: Gefordert wird eine ganz strikte bauliche Trennung der Haftbereiche der SV von jenen der Strafhaft, gerade weil die SV „eine reine Präventionsmaßnahme“ (sei) und keinen Strafzwecken diene (S. 7). Vorgeschlagen wird eine „differenzierte Unterbringung“ in „Aufnahme, Wohngruppenvollzug, altersgerechtes Wohnen und Entlassungsvorbereitung“ (S. 9). Zellen sollten künftig „Zimmer“ (S. 10) heißen und mindestens 15 qm groß sein. Der persönliche Besitz in den „Zimmern“ sollte großzügiger gehandhabt werden, wobei der mit „der Durchsuchung von Gegenständen verbundene Personalaufwand“ hinzunehmen sei, um dem „Besserstellungsgebot für Sicherungsverwahrte (…) gerecht“ zu werden.
Was die bislang bestehende Arbeitspflicht in der Sicherungsverwahrung betrifft, erscheint es nach Ansicht der Arbeitsgruppe „vertretbar, (diese) für Untergebrachte aufzuheben“ (S. 22).
Soweit Verwahrte dennoch arbeiten, sollte deren Lohn gegenüber den Strafgefangenen verdoppelt werden (S. 22). Hinsichtlich des Taschengeldes für nicht-arbeitende Verwahrte könnte man sich an dem „Barbetrag für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen orientieren“ (S. 22).
Ausschließlich während der Nachtzeit (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) sollten die „Zimmer“ verschlossen werden, in der übrigen Zeit darüber hinaus jederzeit der Gefängnishof zugänglich sein (S. 23-24).
Statt der bislang durchschnittlich 5 Stunden Besuch pro Monat wird eine „…Mindestdauer (von) 10 Stunden nicht unterschritten werden…“ (S. 26) vorgeschlagen.
Hinsichtlich der Ausführungen (hierbei wird ein Verwahrter unter Bewachung von Wärtern für einige Stunden in die Freiheit gelassen) wurde festgestellt, dass von 520 Verwahrten (Stichtag: 31.08.2009) 126 Ausführungen erhielten, alle anderen nicht.
Dies solle deutlich geändert werden; künftig sollte so gut wie jeder Verwahrte „mehrfach jährlich“ (S. 28) Ausführungen erhalten, auch um so der „Gefahr der Hospitalisierung“ zu begegnen.
Lebensmitteleinkauf könnte wöchentlich (statt wie bislang meist nur zwei Mal pro Monat) gestattet werden (S. 32).
Mehr Infos unter http://de.indymedia.org/2011/08/314329.shtml.

Fälle

Berufungsprozess zur Gatersleben-Feldbefreiung beendet
Drei der sechs AktivistInnen waren trotz des relativ milden Urteils des Amtsgerichts Aschersleben in Berufung gegangen, um weiter dafür zu streiten, dass der Ge­nehmigungsbescheid für die Freisetzung in unmittelbarer Nähe zur Genbank in Gatersleben hinterfragt wird. Die ersten drei Verhandlungstage waren geprägt von der Zeugenvernehmung. Die Versuchsleiterin Dr. Weschke musste einige Unregelmäßigkeiten und Verstöße gegen einen angemessenen Umgang mit einer Risiko­technologie zugeben.
Am 22.Juli fand nun der letzte Verhandlungstag statt. Die Angeklagten und ihre VerteidigerInnen hatten etliche Beweisanträge vorbereitet um dem Gericht (durch die Ladung von Sachverständigen und Gutachtern) zu verdeutlichen, dass der Genehmigungsbescheid nichtig und höchst gefährlich gewesen ist. Doch die Kammer ließ sich auf eine Beschäftigung mit der Brisanz des Falles nicht ein. Fehler, Schlampereien und die Ignoranz der Vorsorgepflicht interes­sierte das Gericht nicht. Dies sei für die zu fällende Entscheidung der Kammer nicht relevant: Für Sachbeschädigung reiche die Substanzverletzung aus, auf deren Brauchbarkeit, Sinnhaftigkeit oder gar Gefährlichkeit komme es nicht an. Der Versuch war genehmigt – und weiter braucht niemand nachzudenken. Eini­ge Beweisanträge wurden abgelehnt, weil die Feststellung von möglichen Ge­fahren nicht von Belang seien. „Die Tat war (…) erkennbar nicht geeignet, eine unterstellte konkrete Gefahr abzuwenden, da die Angeklagten unter gewollter Einbeziehung eines das Feld ausleuchtenden Kamerateams begangen haben, so dass von vornherein feststand, dass die Angeklagten alsbald bei der Tat an­getroffen und eine vollständige Zerstörung aller Pflanzen verhindert wird.“
Vor der Urteilsverkündung war es für die leider nicht sehr zahlreichen Anwe­senden noch einmal spannend geworden, als die Feldbefreier und ihre Verteidi­gerInnen ihre Plädoyers vor trugen. Wie die Ablehnung der Beweisanträge wurde dann letztendlich auch das Urteil begründet, welches den Spruch aus der 1.Instanz bestätigte und die Berufung verwarf. Sowieso sei das Gericht nicht dazu berufen, über die Gentechnik zu entscheiden. (Quelle: www.gendreck-weg.de)

Prozess vor dem Amtsgericht Rüsselsheim wegen Flughafenbesetzung im Kelsterbacher Wald
Der Rechtsbeistand wurde abgelehnt mit der Begründung, dass die Angeklagte selbst rechtskundig genug sei. Vorher wurde der Richterin aus dem StPO-Kommentar vorgelesen, dass genau diese Begründung nicht zulässig sei – zum Erstaunen des Publikums wählte die Richterin jedoch genau die Formulierung, die nicht zulässig war. Die Beschwerde des Rechtsbeistandes wurde vom Landgericht Darmstadt am 12.8.2011 (Az. 3 Qs 462/11) zurückgewiesen mit der Begründung, dass das Verfahren ja schon vorbei sei (das dürfte zum Zeitpunkt der Behandlung einer Beschwerde wohl eher immer der Fall sein …).
../../laienverteidigung/entscheidungen/lg110812da.pdf

Projekte

Im SeitenHieb-Verlag soll eine Reihe ganz kleiner Büchlein (quadratisch, ca. 30-50 Seiten, 3 Euro) erscheinen mit Anekdoten aus Justiz, Polizei, anderen Behörden … je Behörde ein Büchlein. Ein Aufruf, solche Geschichten niederzuschreiben, hat genau kein Ergebnis gebracht (nur Ankündigungen). Im Zeitalter der Fremdorganisation auch in politischen Bewegungen (Campact und ausgestrahlt bieten Instantdemos und -protestbriefe, die Rote Hilfe organisiert die Verteidigung, virtuelle Räume ersetzen reale Treffen, digitale Ankündigungen praktisches Handeln) ist das nicht überraschend. Wir machen das erste Buch zu Justizpossen jetzt trotzdem – und rufen in diesem nochmals dazu auf, praktisch tätig zu werden und Erlebnisse, die Skandale beinhalten, aber auch amüsant sind, niederzuschreiben.

Debatte

Rote-Hilfe-Bosse zündeln wieder
Es ist seit Jahren ein politischer Streit, hinter dem aber vor allem ein Machtkampf steckt. Mit der neuesten Ausgabe der Zeitung “Die Rote Hilfe” wird wieder Öl ins Feuer gegossen. Ein Artikel aus dem Jahr 2003 wird neu abgedruckt, in dem gegen kreative Antirepression und den offensiven Umgang mit Staatsorganen gehetzt wird. Unter anderem wird dort die – längst widerlegte – Behauptung aufgestellt, es ginge darum, z.B. Informationen aus dem VS herauszuholen.
Was vordergründig wie ein Streit um verschiedene Strategien wirkt, zeigt sich schnell als Machterhaltungskampf selbsternannter BewegungsführerInnen. Es sind überwiegend BefürworterInnen autoritärer, in der Regel marxistischer Staatsideologien, die auch politischen Protest gern hierarchisch sortieren würden. Das klappt aber nur in wenigen Themenbereichen, so unter anderem beim Umgang mit Polizei und Justiz. Durch platte Angstmache (die stark der Propaganda der Innenministerien ähnelte) wurden Menschen zu reinen Objekten von AnwältInnen und sogenannten Rechtshilfegruppen gemacht. Meist reduzierte sich ihre Rolle auf die Anwesenheit vor Gericht und das Organisieren von Solipartys. Gegenüber Polizei und Gericht wurde zur Defensive geraten und dieses auch praktiziert. Den Gerichten wird das Recht gewesen sein, schließlich sind schweigende Angeklagte nach geständigen Angeklagten die am einfachsten zu handhabenden Delinquenten. Politisch kommt bei einem solchen Verhalten nicht viel rüber – und selbst die Erfolgsbilanz in rechtlicher Hinsicht ist eher mager. Aber eingeschüchterten Angeklagten lässt sich selbst eine nur reduzierte Strafe noch als Erfolg verkaufen – auch hier einvernehmlich mit der Strategie von RichterInnen und StaatsanwältInnen, die gerne mal erst drohen, um dann die gewünschte Strafe als Art Kompromiss zu verhängen.
Kreative Antirepression als emanzipatorischer Bewegungsansatz will etwas ganz anderes. Die von Repression Betroffenen sind die Subjekte. Sie sind die politischen AkteurInnen, die etwas zu sagen haben – selbstverständlich keine Aussagen zur Sache oder über irgendwas Anderes, was den Behörden nutzt (auch hier verbreiten die Rote-Hilfe- und manche EA-Bosse zwecks Manipulation schlicht Unsinn). Aber die Auseinandersetzung mit der Repression ist politische Aktion und sollte so auch geführt werden. Wer, wie etliche selbsternannten Chefs der Repressionsschutzszene, mit Lügen und Angstmache Menschen klein macht, die gleichzeitig auch vom Staat eingeschüchtert werden sollen, spielt die Melodie der Herrschenden – nicht gewollt, aber doch praktisch. Eine politische Auseinandersetzung über diesen anti-emanzipatorischen und in der Sache kaum erfolgreichen Weg findet nicht statt, weil diejenigen, die Menschen klein machen und die Idee der kreativen Antirepression diskreditieren, sich nicht öffentlich zeigen. Sie verfassen Hetzartikel vom sicheren Hinterland aus. Sie bedrohen politische Gruppen und VeranstalterInnen, wenn diese Trainings oder Infovorträge zu kreativer Antirepression organisieren. Wahrscheinlich sind sie unbelehrbar, autoritär-dogmatisch. Mag die Änderung wenigstens allmählich kommen, in dem die Altkader vom Zahn der Zeit weggespült werden. So ist es mit den kulturell Gestrigen an den Hebeln der Macht eigentlich immer …

Termine

  • Sonntag, 25.9. ab 17 Uhr im New Yorck (Seitenflügel des Bethaniens, Mariannenplatz 2 in Berlin-Kreuzberg): Ton-Bilder-Schau “Fiese Tricks von Polizei und Justiz”
  • Um 20 Uhr folgt dort ein Workshop zu kreativen und offensiven Methoden, sich gegen Polizei- und Justizwillkür zu wehren
  • Montag, 26.9. um 12 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstr. 7, Raum siehe Aushang dort): Verfahren wegen einer Klage gegen Personalienkontrollen im Eingang des Amtsgerichts Tiergarten – gewinnt der Kläger, sind die Persokontrollen weg! Hintergrund ist ein Verfahren, bei dem der Angeklagte nicht ohne mehrfache Kontrolle durchgelassen wurde und so ein Verfahren verlor.
  • 29.9 um 9 Uhr in Berlin (Amtsgericht Tiergarten, Raum 862): Strafprozess wegen gentechnikkritischer Transpi-Aktion vor dem JKI
  • Montag, 3. Oktober 2011, 18.30 Uhr in Jena (Umweltbibliothek, Schillergäßchen 5, 1.OG): Knast und Strafe (Vortrag und Diskussion mit Jörg Bergstedt)
    Was soll Knast? Was wären Alternativen zu Strafe und Knast? Knast und Zwangspsychiatrie sind die härteste Unterdrückungsform des Staates und die letzte Drohung der Verhaltensnormierung. Daher sind ihre Strukturen und Grundlagen ein wichtiges Feld der Kritik von Herrschaft. Aus dem Nachdenken über eine Welt ohne Psychiatrie und Knäste können reizvolle Utopiediskussionen entstehen. Zudem können Aktionen gegen die Zwangseinrichtungen zu Symbolen für den Widerstand werden.

Materialien

Übersicht passender Schriften bei www.aktionsversand.de.vu

  • Reader “Antirepression” mit vielen Texten und Tipps
  • Mehrere A5-Heften mit praktischen Tipps: Gerichtsverfahren, Achtung Polizei …
  • CD “Antirepression” mit Aktionsmotiven (Aufkleber, Sprühvorlagen …), Rechtstexten, Broschüren, Tipps
  • Mehrere Bücher gegen Strafe und Knast
  • Tatort Gutfleischstraße, das Buch über fiese Tricks von Polizei und Justiz

Direkter Link auf die Seite mit Antirepressionsmaterialien hier auf www.aktionsversand.de.vu!

Links

*Dieser Newsletter wurde im Laienverteidigungs-Netzwerk vereinbart als gemeinsame Initiative. Die Unfähigkeit, praktisch zu handeln, wirkt sich aber auch hier aus. Der Newsletter kam lange gar nicht zustande und wurde jetzt von einer Person in der Projektwerkstatt zusammengestellt.

1 comment to Newsletter zur kreativen Antirepression

  • Dass New Yorks Gefangene als letztes bei Katastrophen Hilfe erfahren wundert mich nicht sehr. Die USA sind zu einer Ellenbogengesellschaft verkommen, in der jeder zum Halsabschneider werden muss um zu überleben. Die Schwachen haben da keinen Platz.

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