Newsletter zur kreativen Antirepression

(am 23.10.2011)

JUSTIZ/POLIZEI GEGEN POLITAKTIVISTiNNEN (und umgekehrt)

  • Franziska im Knast – wegen Castorstoppen
  • Kein Ende der Personalausweiskontrollen an Berliner Gerichten
  • Gibt es Demorecht an den bundeseigenen Versuchsflächen?
  • Im Februar: 15. Europäische Polizeikongress in Berlin
  • Brennende Autos in Berlin
  • Neue Bücher
  • Filmverleih
  • Laienverteidigungs-Netzwerk ohne Aktivität
  • Termine, Materialien, Links

Franziska im Knast – wegen Castorstoppen
Nicht, wer die Atomkraft durchsetzt, den Castor durchprügelt, kommt ins Gefängnis. Sondern wer sich auf die Schienen begibt und den Wahnsinn wenigstens mal für kurze Zeit zum Stillstand bringt. Franziska Wittig ist seit dem 14.10. wegen einer Aktion im Jahr 2008 in der JVA Preungesheim (Frankfurt) und sitzt 2,5 Monate ab. Der Staat zeigt, was er von Menschen hält, die ihm und dem Diktat des Profits gegenüber ungehorsam sind. Denn was hier geahndet wird, ist nicht die Tat, sondern die Gesinnung. Ihre Adresse lautet: JVA Frankfurt III, Obere Kreuzäckerstr. 4, 60435 Frankfurt. Hilfreich ist immer, einige Briefumschläge und/oder Briefmarken beizulegen. Infoseite: http://knast.blogsport.de.
Und dran denken: Das Problem ist nicht, dass Franziska im Knast sitzt, sondern dass es Knäste gibt – und einen Staat, der Menschen einsperrt, die ihm nicht passen (das tun Staaten immer, deshalb bleibt als Lösung nur eine Welt ohne Knäste und ihre Betreiber!).

Kein Ende der Personalausweiskontrollen an Berliner Gerichten
Kulturell war die Lage am 26.9.2011 vor dem Verwaltungsgericht Berlin interessant. Da saß ein Aktivist, der ohne eigene Wohnung und aus den Resten der Gesellschaft lebt (um unabhängig zu sein), einem Teil der Chefetage des Amtsgerichts Tiergarten gegenüber, die es gewohnt sind, Menschen niederzumachen, einzusperren, sozial zu isolieren, während sie sich selbst für Angehörige von was Besserem halten. Nun aber mussten sich diese hohen Herren von einem Hergelaufenen “beklagen” und dann auch noch im Prozess vorwerfen lassen, zu lügen. Dummerweise hatten sie auch wenig Chancen, das zu widerlegen.
Vorne saß der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts und hatte zu entscheiden, ob Personalausweiskontrollen am Eingang des Gerichts zulässig seien. Gegen die hatte der Aktivist nämlich eine Klage eingereicht. Doch statt in der Sache zu verhandeln und zu entscheiden, wollte sich der Verwaltungsrichter mit einem schnell erkennbaren, miesen Trick aus der Affäre ziehen: Er verneinte das Rechtsschutzinteresse des Klägers. Dieser hätte nämlich am fraglichen Tag im Jahr 2009 als Angeklagter das Amtsgericht Tiergarten nicht ohne gleich doppelte Personalienkontrolle nicht betreten dürfen, war deshalb zu spät zu seinem Prozess und so in sowie wegen Abwesenheit verurteilt worden. Der damalige Amtsrichter Herkenrath wusste um die Probleme beim Eingang, das Gericht sorgte absichtlich dafür, nicht telefonisch erreichbar zu sein. Denn nichts ist den nur einerseits verurteilungsgeilen, andererseits aber arbeitsscheuen RobenträgerInnen lieber als ein Urteil ohne Prozess. Beides zu vereinen, gelingt, wenn jemand mit Strafbefehl nicht zu seinem Gerichtsprozess kommt. Ein bisschen Nachhelfen ist zwar rechtswidrig, aber wer Richter ist, braucht das Recht nicht mehr zu beachten.
Um eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand zu verhindern, behaupteten die späteren Beschwerderichter, die Eingangssituation hätte mit dem Prozess nicht zu tun. Das war zwar gelogen – aber in Robe lügt es sich gefahrlos. Der Betroffene drehte aber den Spieß um und zog, weil ja nun alles nichts mehr mit Strafrecht zu tun hatte, vor das Verwaltungsgericht. Dort nun wurde sein Anliegen mit dem beschriebenen Trick abgewehrt. Vorher aber rangen der Kläger und sein Anwalt heftig mit den Beklagten und dem Verwaltungsrichter. Die Beklagten vom Amtsgericht reihten Lüge um Lüge hintereinander, um immer wieder neue Unstimmigkeiten erklären zu können. So wurde behauptet, dass ein Angeklagter auch ohne Ausweis ins Gericht käme. Dagegen stellte der Kläger einen Beweisantrag, der im Prozessverlauf allerdings nicht behandelt wurde. Noch absurder entwickelte sich anfangs ein Beweisantrag gegen die erfundene Story, die Personalienkontrolle sei nötig, um Hausverbote zu überprüfen. Das ist zwar an sich schon fragwürdig, eine solch umfangreiche Rundumüberprüfung mit derartigen Lappalien zu begründen, aber die anwesenden ZuschauerInnen waren sich mit den Kläger einig, dass die Geschichte gar nicht stimme. Also folgte der Antrag, eine Zuschauerin als Zeugin zu vernehmen, dass gar keine Hausverbotslisten überprüft worden seien. Der Richter wollte die Vernehmung nicht und formulierte zunächst, dass die Zeuginnenvernehmung ja nichts bringen würde, weil die Beklagten anderer Meinung seien. Welch ein Vorgang: Eine Beweisaufnahme ist gegenstandslos, wenn die beklagte Seite etwas Anderes sagt? Das wäre ja mal eine Neuerung: Wer eine Handlung abstreitet, kann nicht mehr verurteilt werden. Als der Richter diese offensichtliche Klassenjustiz (der Höhergestellte hat sowieso immer Recht, deshalb braucht es keiner Beweisaufnahme …) aussprach, ging ein Raunen durch den Raum – und das bewog dann erst den Richter, die Zeugin vielleicht lieber doch zu vernehmen. Was natürlich auch nichts nützte, denn im Urteil dachte sich der Richter einfach eine neue Geschichte aus …
Die Konstruktion des fehlenden Rechtsschutzinteresses erfolgte im Übrigen wie folgt:

  • Die zweite Personalienkontrolle im Jahr 2009 sei zwar rechtswidrig, aber die Amtsgerichtsvertreter hätten gesagt, dass das so nicht vorgesehen sei. Daher gäbe es auch keine Wiederholungsgefahr, folglich auch kein Rechtsschutzinteresse. Den Antrag des Klägers und seines Anwaltes, die bloße Behauptung mit der Vorlage der internen Weisung an die EingangsbewacherInnen zu beweisen, lehnte das Gericht als überflüssig ab. Immerhin hatten die tollen Hechte des Amtsgerichts die Existenz der Weisung selbst eingeräumt. Doch die Eliten der Gesellschaft müssen ihr Gelaber halt nicht beweisen – sie verfügen über eine eingebaute Wahrheit.
  • Die erste und allgemeine Personalienkontrolle im Jahr 2009 sei hingegen sowieso nicht rechtswidrig. Ein Rechtsschutzinteresse gäbe es aber auch nicht, weil der Kläger diese als Zuschauer ertragen musste, aber als damaliger Angeklagter nun von dem Verwaltungsgericht stände. Angeklagte aber kämen auch ohne Ausweis durch – behaupteten die hohen Herren vom Amtsgericht, und überprüfen muss mensch das ja nicht, weil die ja eben die eingebaute Wahrheit haben. Der Hinweis des Klägers, selbst im Fall, dass er als Angeklagter ohne Ausweiskontrolle ins Gebäude käme (was er bezweifelte und – erfolglos – unter Beweis zu stellen versuchte), in seinen Rechten betroffen zu sein, weil er als Angeklagter ein Anrecht auf Öffentlichkeit in seinem Prozess habe, ging einfach unter. Im Urteil findet sich davon kein Ton.
  • Schließlich stellte der Richter im Urteil fest, dass die Beweisanträge ohne Bedeutung seien, weil sie die Lage am Verwaltungsgerichtseingang überprüfen sollten, der Vorfall 2009 aber beim Amtsgericht erfolgte. Tja – so dumm sind Leute, die immer etwas Besseres sind und einen Extraeingang haben. Sonst hätten sie gewusst, dass Amtsgericht und Verwaltungsgericht in der Berliner Kirchstraße den gleichen Eingang haben und dort dieselben Leute jedeN kontrollieren unabhängig davon, ob mensch danach rechts ins Amtsgericht oder links ins Verwaltungsgericht weitergeht.

Summa summarum: Justiz halt. Es geht in die nächste Instanz.

Gibt es Demorecht an den bundeseigenen Versuchsflächen?
Es ist schon einige Zeit her und schloss sich an eine Feldbesetzung an. Die Stadt Braunschweig, deren Spitze selbst in die Gentechnik-Seilschaften verflochten ist, verbot Demonstration auf dem großen Gelände an der Bundesallee 50, wo mehrere Bundesbehörden (z.B. vTI, JKI und BVL) sitzen und ein Genversuchsfeld geplant war. In Eilanträgen ließ sich das Demonstrationsverbot auch nicht aufheben. Doch um die Frage mal ans Verfassungsgericht zu tragen, ob denn Bundesbehörden sich einfach mal selbst aus dem Demonstrationisgeschehen verabschieden können (andere Protestformen sind in diesem Land ja weitgehend illegal), habe ich als einer der damaligen DemonstrationsanmelderInnen nun die Hauptverfahren angestrengt. Am 6.10.2011 war Termin am Verwaltungsgericht Braunschweig. Erwartungsgemäß habe ich verloren – es war das gleiche Gericht, welches schon das Eilverfahren abschmetterte. Allerdings musste ich dieses Verfahren nun nochmal in der Hauptsache durchkämpfen, um durch alle Instanzen zu gehen. Denn das Verfassungsgericht wird nur dann zuständig, wenn es um ein Grundrecht geht (hier gegeben: Art. 8 Versammlungsfreiheit) und wenn alle anderen Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Infos unter www.projektwerkstatt.de/gen/2009.htm#klage_bs

FÄLLE: STAATSMACHT IM ALLTAG

Im Februar: 15. Europäische Polizeikongress in Berlin
Am 14. und 15. Februar 2012 findet in Berlin der 15. europäische Polizeikongress statt. In diesem Jahr soll es wohl um “Terrorismus” und die Bekämpfung sozialer Revolten gehen. Der Polizeikongress in Berlin dient den Herrschenden seit Jahren als Instrument um europaweite Maßnahmen der Repression abzustimmen und Konzepte der Aufstandsbekämpfung den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
So wurde zum Beispiel der Einsatz der Bundespolizei im Rahmen von FRONTEX in Griechenland auf dem Kongress vorbereitet (www.youtube.com/watch?v=QdwtRY90buE), Der Polizeikongress kündigt sich selbst so an: www.european-police.eu/Welcome. Gegen ihn richet sich ein Aufruf, der neben weiteren Informationen auf http://de.indymedia.org/2011/10/318091.shtml zu finden ist. Allerdings hat der Kongress nicht nur KritikerInnen, sondern auch Unterstützer und Sponsoren. Diese sind  www.european-police.eu/Exhibitors zu finden.

Brennende Autos in Berlin
Da haben sie sich Monate lang den – autoritär-populistischen – Mund fusselig geredet. Und nun war es ein Einzeltäter ohne politischen Hintergrund. Lesen wir in der Berliner Morgenpost am 23.10.2011: “Die Berliner Polizei hat einen Serien-Autobrandstifter gefasst. Der 27-jährige Mann hat “eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Berlin in Brand gesetzt“, sagte der Sprecher der Berliner Polizei, Frank Millert. Der Verdächtige André H. hat inzwischen Dutzende Brandstiftungen gestanden. Nach Informationen von Morgenpost Online handelte der mutmaßliche Serien-Brandstifter nicht aus politischen Motiven. Der Mann sagte aus, er habe allein gehandelt – und aus “reinem Frust”. Der Sachschaden geht in die Millionen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft drohen ihm deshalb mindestens zehn Jahre Haft.” Für eine Aufrüstung der Polizei hat das alles aber als Argument gereicht.

PROJEKTE

Neue Bücher
Im SeitenHieb-Verlag soll eine Reihe ganz kleiner Büchlein (quadratisch, ca. 30-50 Seiten, 3 Euro) erscheinen mit Anekdoten aus Justiz, Polizei, anderen Behörden … je Behörde ein Büchlein. Ein Aufruf, solche Geschichten niederzuschreiben, hat genau kein Ergebnis gebracht (nur Ankündigungen). Im Zeitalter der Fremdorganisation auch in politischen Bewegungen (Campact und ausgestrahlt bieten Instantdemos und -protestbriefe, die Rote Hilfe organisiert die Verteidigung, virtuelle Räume ersetzen reale Treffen, digitale Ankündigungen praktisches Handeln) ist das nicht überraschend. Wir machen das erste Buch zu Justizpossen jetzt trotzdem – und rufen in diesem nochmals dazu auf, praktisch tätig zu werden und Erlebnisse, die Skandale beinhalten, aber auch amüsant sind, niederzuschreiben.

Filmverleih
Wir haben einige besondere Filme auf DVD, die wir verleihen für Eure Veranstaltungen. Die Bild- und/oder Tonqualität ist unterschiedlich, denn nicht immer verfügen wir über optimale Originale. Inhaltlich aber sind alle brisant und lohnenswert. Auf der Internetseite www.projektwerkstatt.de/materialien/sons_sonstig.htm findet Ihr die Filme – darunter auch “Fiese Tricks von Polizei und Justiz” (in guter Qualität). Ihr könnt sie Euch mit passenden Büchern im Paket zuschicken lassen. Die Bücher habt Ihr dann auf Kommission für die Veranstaltung und schickt die nicht Verkauften mit dem Film zurück. Einnahmen teilen wir uns: Hälfte Ihr, Hälfte wir.

Laienverteidigungs-Netzwerk ohne Aktivität
Im Mai 2011 fand das erste Treffen des LaienverteidigerInnennetzwerkes statt – eine intensive Serie von Kleingruppen und Besprechungen sowie zwei Schulungen in der Projektwerkstatt Saasen. Ca. 20 Personen stehen seitdem auf einer Liste von LaienverteidigerInnen. Etliche Folgeaktivitäten wurden besprochen. Doch es macht keinen Sinn, die Lage zu beschönigen: Die Unfähigkeit zu Kommunikation, Vernetzung und Kooperation außerhalb von Cliquen/Beziehungen und bezahlten Zentralen macht auch for dem LV-Netzwerk nicht halt. Fast nichts des Zugesagten geschah. Die laufende Vernetzung brach sehr schnell wieder ein, so dass die Cliquen und Einzelpersonen weitgehend unabhängig voneinander agieren. Für das Folgetreffen im Dezember wurden neue Themen verabredet, die Einzelpersonen vorbereiten wollten. Doch Rückfragen zu diesem Treffen ergaben bislang nur wenige und sehr allgemeine Interessensäußerungen  (so der Art: “Treffen finde ich wichtig”). Ob unter diesen Umständigen ein Treffen Sinn macht, muss bezweifelt werden. Wer es in seinem Leben braucht, geführt zu werden, ist bei anderen Organisationen oder in der Normalität richtig.
Ich hatte im Mai zum ersten Treffen geladen. Jetzt sieht es so aus, als wenn ich das für das zweite Treffen nochmal alles genauso wiederholen müsste – und wahrscheinlich auch das Treffen sich in etwa wiederholt, weil ja wenig der Sachen vom letzten Mal erledigt oder neue Themen vorbereitet sind. Bislang haben sich weder Personen für die Vorbereitung noch für etwaige andere Orte gemeldet. Wenn ich Organisierung mit derartig zentralen Personen für sinnvoll halten würde, könnte ich auch bei NGOs oder Bewegungsagenturen mitmachen. Das tue ich aus Überzeugung nicht.
Und noch ein Hinweis: Ich leite das Infoformular des Laienverteidigungs-Netzwerkes jetzt erstmal auf kobra@projektwerkstatt.de um. Es wäre schade, wenn die Anfragenden da draußen Leidtragende der Unfähigkeit zur Selbstorganisierung sind (bislang lief das Formular auf eine andere Person, die aber zur Zeit für mehrere Wochen im Knast sitzt – auf meinen Hinweis dazu hat im Netzwerk niemand reagiert).

TERMIN

Donnerstag, 10.11. um 20 Uhr in Frankfurt (Club Voltaire): Informationsgespräch zu Willkür von Justiz und Polizei, “Tatort Gutfleischstraße. Rechtswidriger Polizeigewahrsam” (Vortrag von Jörg Bergstedt)
Jemand sprüht einen Tag ans Nachbarhaus des damaligen Innenministers Bouffier.Wenig später nimmt die Polizei einen Politaktivisten fest – obwohl den sie zur Tatzeit woanders observiert hat. Ein Richter ordnet Gewahrsam an. Erst das OLG Frankfurt vergleicht das mit der Nazi-“Schutzhaft” und stellt die Rechtswidrigkeit fest. Aber die Staatsanwaltschaft kann den dafür Schuldigen
nicht ermitteln… Veranstalter: Humanistische Union in Zusammenarbeit mit dem Club Voltaire. Eintritt frei – Spenden erwünscht.

Materialien

Übersicht passender Schriften bei www.aktionsversand.de.vu

  • Reader “Antirepression” mit vielen Texten und Tipps
  • Mehrere A5-Heften mit praktischen Tipps: Gerichtsverfahren, Achtung Polizei …
  • CD “Antirepression” mit Aktionsmotiven (Aufkleber, Sprühvorlagen …), Rechtstexten, Broschüren, Tipps
  • Mehrere Bücher gegen Strafe und Knast
  • Tatort Gutfleischstraße, das Buch über fiese Tricks von Polizei und Justiz

Direkter Link auf die Seite mit Antirepressionsmaterialien hier auf www.aktionsversand.de.vu!

Links

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