(am 11.12.2011)
JUSTIZ/POLIZEI GEGEN POLITAKTIVISTiNNEN (und umgekehrt)
- ACHTUNG! 2. LAIENVERTEIDIGERiNNEN-TREFFEN 2.-5.1.2012 … wenn genug Interesse da ist!
- Krude Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt
- Erste Informationslecks in hessischer Affäre Bouffier gegen AktivistInnen
- Unterbindungsgewahrsam nach Urteil vom Menschrechtsgerichtshof nicht mehr so einfach?
- Bussgeldbescheide wegen Castortransporten
- Redefreiheit kostet!
- Wenn es noch eines Beweises brauchte – jetzt ist er da: Verfassungsschutz abschaffen!
- Knastnotizen
- Termine, Materialien, Links
ACHTUNG! 2. LAIENVERTEIDIGERiNNEN-TREFFEN 2.-5.1.2012 … wenn genug Interesse da ist!
Im Mai 2011 gründete sich das Laienverteidigungsnetzwerk (siehe www.laienverteidigung.de.vu). Eigentlich sollte Anfang Dezember das zweite Treffen folgen. Doch die Vernetzung schlief weitgehend wieder ein. Zwar kam es in diesem Jahr zu mehr “Einsätzen” von Laien als StrafverteidigerInnen in Verfahren um Besetzungen, Blockaden, Schwarzfahren oder Widerstand, doch mit Kooperation und Kommunikation haperte es – wie leider so oft im Zeitalter von Cliquen und virtuellen Welten. Ein neuer Versuch aber soll gestartet werden, wenn genügend Interesse besteht. Angepeiltes Datum: 2. bis 5. Januar 2012 in der Projektwerkstatt in Saasen.
Wer würde kommen (bitte möglichst anmelden)?
Wer bringt welche Themen ein oder bereitet was vor?
JUSTIZ/POLIZEI GEGEN POLITAKTIVISTiNNEN (und umgekehrt)
Krude Hausdurchsuchung in der Projektwerkstatt
Am 14.11.2011 rückte das LKA Sachsen-Anhalt mit drei Personen plus weiteren Beamten, die noch an Grundstückecken wachten, in der Projektwerkstatt ein. Sie hatten einen Durchsuchungsbeschluss dabei, der einen der Aktivisten dort auf ziemlich krude Weise zum Tatverdächtigen verschiedener Straftaten machte: Er hätte die Genversuchsfelder in Üplingen zerstört “oder” illegal beschaffte Unterlagen aufbewahrt “oder” … Offenbar steht hinter dem Ganzen keinerlei handfestes Ermittlungsergebnis, denn diese Verbindung mit “oder” wirkte äußerst unseriös. Für einen Durchsuchungsbeschluss reichte es aber – was bei der sachsen-anhaltinischen Justiz nicht überrascht. Die ist seit Jahren eine willige Hilfstruppe der Gentechnik- und anderer Seilschaften. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte überziehen GentechnikgegnerInnen mit allerlei Prozessen (siehe www.biogeldfarm.de.vu)..
Die Durchsuchung der Projektwerkstatt selbst fiel aber aus. Denn es ging, wie erwartet, um Unterlagen, die unbekannte FeldbefreierInnen im Juli bei ihrem Ritt durch die millionengeförderten Plantagen mitgehen ließen (siehe Bericht in der TAZ: www.taz.de/1/zukunft/umwelt/artikel/1/die-vermummten-landfreundinnen/). Die LKAler waren schon informiert, dass die Unterlagen auch ohne Durchsuchungsbefehl herausgegeben würden – das war im Internet zu lesen. So geschah es auch, und die LKAler waren zufrieden. Zumindest darüber. Allerdings hatte sie etwas ganz anderes gestört: Die süffisante Nachfrage, ob sie sich verfahren hätten, da zwischen Durchsuchungsbeschluss und Ankunft fast drei Monate liegen würden, beantworteten sie mit Hinweis auf die komplizierten Verhältnisse in Hessen. Eigentlich wäre ja die dortige Polizei zuständig, aber die wollte gerade nichts mit der Projektwerkstatt zu tun haben (siehe unten). So mussten sie aus Sachsen-Anhalt selbst anreisen. Mehr: http://de.indymedia.org/2011/11/319908.shtml.
Erste Informationslecks in hessischer Affäre Bouffier gegen AktivistInnen
Schon einige Male wurde hier berichtet über die „Fiesen Tricks von Polizei und Justiz“, einer Recherche über Methoden hessischer Polizei und Innenpolitik gegen KritikerInnen im Raum Gießen (www.fiese-tricks.de.vu). Höhepunkt war eine Inhaftierung in der Nacht auf den 14.5.2006 mit frei konstruierten Straftaten, deren Tatverdächtige absichtlich laufen gelassen wurden, um die „Taten“ unerwünschten Personen anhängen zu können. Die aber wurden von der Polizei selbst an anderem Ort beim Federballspiel observiert. Peinlich: Die Observationsakten und viele Fälschungen gelangten später den Betroffenen in die Hände. Zunächst aber wurden Polizei, Justiz und die Koch/Bouffier-Clique in der CDU von allen gedeckt – auch von viele linken Gruppen, Parteien und Medien! Im Sommer 2010 gelangte die Story dann in die Berichterstattung der Frankfurter Rundschau und das von dortigen Redakteuren geschriebene Buch „Ausgekocht“. Ein Jahr später führten neue, von den Betroffenen und ihrem Anwalt Tronje Döhmer organisierte Akten zu Anfragen im Innenausschuss des Landtages. CDUler und FDPler wehrten die Anschuldigungen mit dem Argument ab, die Betroffenen seien ja nur „Anarchisten“ gewesen. Offenbar haben solche Menschen keine Rechte und auch keine Sympathien von rechts bis links. Die Sache spitzte sich zu – und tut das weiter: Ende November gab es erstmals ein Informationsleck in den Polizeistrukturen. Der FR wurden geheime Akten zugespielt. In der Folge kam es zu weiteren Auseinandersetzungen, die Sache ist offener denn je – und ein Beispiel, dass sich Hartnäckigkeit und offensives Vorgehen gegenüber Polizei und Justiz lohnen. Mehr unter www.projektwerkstatt.de/14_5_06.
Unterbindungsgewahrsam nach Urteil vom Menschrechtsgerichtshof nicht mehr so einfach?
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil stellte der Strasbourger Menschgenrechtsgerichtshof am 1.12.11 fest, dass 2 Menschen während des G8 Gipfels 2007 zu Unrecht 5 Tage in Unterbindungsagewahrsam genommen wurden. Dem Verfahren lag zugrunde, dass bei einer Fahrzeugkontrolle ihres Autos zwei Transparenzte mit der Aufschrift „Freedom for all prisoners“, „Free all now“ gefunden wurde.
Polizei und in Folgeinstanzen das Rostocker Amtsgericht und Landgericht sahen darin einen Versuch, bzw. eine Aufforderung, konkret in der Gesa einsitzende Gefangene zu befreien. Das OLG sah später darin nur noch die Gefahr, dass die Personen mit diesem Transpi auf die Demo gehen und dort zu einer allgemein gehaltenen Gefangenenbefreiung aufrufen wollen. Die Ingewahrsamnahme wurde von allen Instanzen für rechtens erklärt, das Bundesverfassungsgericht nahm eine Beschwerde nicht zur Entscheidung an.
Der europäische Menschenrechtsgerichtshof rügte die Entscheidungen der deutschen Gerichte und sprach den beiden Petenten eine Entschädigung zu. Die deutschen Gerichte hätten gegen die Konventionen 5.1 c „Freiheitsentziehung nur, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass es notwendig [war], sie an der Begehung einer Straftat zuhindern“ und gegen die Konvention 11 „Recht auf Versammlungsfreiheit“ verstossen.
Die Begründungen des Gerichts sind recht eindeutig.
- Da keine Werkzeuge zur Gefangenenbefreiung im Auto gefunden wurden und weil der Transparentspruch unterschiedlich hätte ausgelegt werden können, ist die Annahme, dass eine Gefangenenbefreiung geplant war, nicht hinreichend klar belegt und rechtfertigt daher kein Unterbindungsgewahrsam.
- Um die Personen daran zu hindern, auf einer Demonstration allgemein zur Gefangenenbefreiung anzustiften, hätte es gereicht, die Transparente zu beschlagmnahmen, ein Unterbindungsgewahrsam seie nicht nötig gewesen
- Das Gericht rügte in seinem Urteil die BRD dafür, unangemessen das Recht der Petenten auf im Rahmen von Versammlungen geäußerte Kritik von Massenfestnahmen beachtet zu haben und einseitig nur die Pflicht des Staates sah, Aufrufe zu Straftaten(Gefangenenbefreiung) zu verhindern. Es stufte daher die Ingewahrsamsnahme als Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit ein.
Fazit:
An sich kein schlechtes Urteil; Immerhin sollte es nun bedenkenlos möglich sein, mit Transpis à la „Freédom for all prisoners“ rumzulaufen. Daraus jedoch zu schlussfolgern, die Praxis des BRD Unterbindungsagewahrsams hätte aus Strasborg einen Dämpfer erhalten, ist gewagt. Das Urteil sagt nichts anderes als dass eine Rechtsgüterabwägung zwischen Grundrechten und Straftatsprävention vorgenommen werden muss. In den meisten Fällen passiert dies zumindest formal auch in deutschen Repressionsaktionen, wenngleich auch mit recht schrägen Argumenten (à la Vokü ist bewaffnet aufgrund des Mitführens von Küchenmessern)
Eher ungünstig ist die sich im Urteil befindliche Aussage des Menschenrechtsgerichtshofs zu den spezifischen Bedingungen der Sicherheitslage von Gipfeltreffen, nach denen ein Massenprotest mit 25.000 Personen als eine zusätzliche Herausforderung für die Gewährleistung der Sicherheit der Gipfelteilnehmer angesehen werden müsse .
Ein Schluß, dass aufgrund von speziellen Bedrohungslagen Grundrechte schwächer behandelt werden müssen, drängt sich bei dieser Formulierung nahezu auf, auch wenn im vorliegenden Fall die Petenten Recht bekamen.
Quellen:
- http://cmiskp.echr.coe.int/tkp197/view.asp?item=2&portal=hbkm&action=html&highlight=Schwabe&sessionid=83102886&skin=hudoc-en
- http://de.indymedia.org/2011/12/321112.shtml?c=on#c744630
Bussgeldbescheide wegen Castortransporten
Kein Castortransport ohne Schienenblockade – klaro, wenn der Zug kommt sind wir schon da, weil jede Verschiebung des radioaktiven Mülls Wahnsinn ist, solange laufend mehr davon produziert wird und keine_r weiß wohin damit.
Auch nicht ungewöhnlich: Ein paar Wochen, Monate, manchmal Jahre nach den Aktionen flattert ein Bußgeldbescheid der Bundespolizei ins Haus. Nun stellt sich die Frage: Bezahlen oder widersprechen? Seit einer Umstrukturierung ist deutschlandweit ein einziges Amtsgericht mit allen Ordnungswidrigkeitenverfahren im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei (also v.a. Unerlaubtes Betreten der Schienen und andere Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau-und-Betriebsordnung) betraut. Es handelt sich dabei um das Amtsgericht in Potsdam. Egal ob in Lubmin, Karlsruhe oder im Wendland: Wer einem Bußgeld wegen Aktionen an der Schiene widerspricht, landet in Potsdam vor Gericht. Damit kommt diesem Gericht eine ganz besondere Rolle bei der Kriminalisierung das Anti-Atom-Widerstands zu. Die Seite nirgendwo.info will mit einer Auflistung von Fällen eine bessere Vernetzung zwischen den Betroffenen herstellen und mit gemeinsamen Aktionen und gegenseitiger Unterstützung mehr Druck auf das Gericht und somit die Atompolitik des Staates ausüben.
Mail: ordnungswidrig@nirgendwo.info
Quelle: nirgendwo.info
Die nächsten Prozesse sind soweit bekannt am 16 Jan (1 Person) und am 26 Jan(4 Personen) Es geht um Abseilaktionen an Wendländer Brücken beim Castor08. Ob dieses Gericht aber mit politisch/kreativ geführten Massenverfahren zu nerven ist, wird sich zeigen. Bislang werden dort Fälle verhandelt, bei denen es um Kletter- und Ankettaktionen geht, die Verfahrensanzahlen liegen also eher im unteren 2stelligen Bereich. Tatsächlich gibt es schon seit Jahren bei den Castoraktionen im Wendland keine Bussgeldbescheide mehr wegen einfacher Sitzblockaden. Im Nachgang des Lubmin Castors von Dez 2010 gab es zwar etliche Verwarnungen wegen Verstosses gegen die EBO zu je 25 Euro, allerdings ist bislang erst ein Fall bekannt, dass dieses Verwarngeld nicht bezahlt wurde. Zu einem Busgeldverfahren, welches in Potsdam verhandelt werden muss, hat dies bislang noch nicht geführt. Dazu beigetragen hat wohl auch der Aufruf der RH Greifswald, das Verwarngeld aufgrund einer von ihnen vermuteten Aussichtslosigkeit von Rechtsmitteln eimnfach zu zahlen. Zum Castor 2011 gab es Masseningewahrsamnahmen nur ohne Personalienkontrolle, mit Bussgeldbescheiden dafür ist also auch nicht zu rechnen.
Schade wäre es, wenn es aufgrund hoher Zahlungsmoral der Betroffenen des ersten Castors 2010 noch zu einem Umdenken der Polizei bzgl. der Repressionsstrategie bei den Folgecastortransporten kommt.
Redefreiheit kostet!
Am 23. November 2011, verurteilte das Berliner Amtsgericht die Kriegsgegnerin Inge Viett zu 1200 Euro Geldstrafe. Am gleichen Tag fand auch der Prozess gegen Thies Gleiss statt, der mit einem Freispruch endete. Vor dem Amtsgericht beteiligten sich ab 8:30 Uhr etwa 50 Menschen an einer Kundgebung.
„Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken.“ => 1200€
Quelle: http://de.indymedia.org/2011/11/320705.shtml
Soweit normal, war nicht anders zu erwarten: Aber dann gibt’s ja noch den Freispruch von Thies Gleiss:
Mördersoldaten (in Afghanistan)! Kost nix, z. B. beim Vergleich mit Mauertoten. „Im Rahmen einer öffentlichen politischen Debatte seien in bestimmten Fällen auch beleidigende Äußerungen geschützt, wenn sie keine privaten Auswirkungen hätten.“ so das Berliner Berufungsgericht. Quelle: www.jungewelt.de/2011/11-24/041.php
FÄLLE: STAATSMACHT IM ALLTAG
Wenn es noch eines Beweises brauchte – jetzt ist er da: Verfassungsschutz abschaffen!
Unter intensiver Beobachtung oder gar Beteiligung staatlicher Behörden mordeten jahrelang Neonazis unter Menschen mit vor allem türkischer Herkunft. VerfassungsschützerInnen schauten weg oder halfen, während die Polizei ihre sogenannten Ermittlungen so nannte („Döner-Morde“) und ausrichtete, dass Vorwürfe nicht-deutscher Mafiastrukturen beschimpft werden konnten – ohne jegliches Indiz! Gegen diese zugespitzte Form rassistischer und autoritärer Staatsmacht formierten sich nach Bekanntwerden der Skandale und Widerlichkeiten Proteste, so am 19.11. in Erfurt. Dabei waren sich die 70 TeilnehmerInnen laut Bericht (http://de.indymedia.org/2011/11/320166.shtml) einig in der Forderung „Geheimdienst abschaffen“. „Die Forderung von 1989 betraf nicht nur die Stasi, sondern die Auflösung aller Geheimdienste“, ergänzte eine Sprecherin der Offenen Arbeit Erfurt und verlas ein mehr als 20 Jahre altes Flugblatt des Bürgerkomitees von damals, welches aktueller denn je wirkte. „Dass der Verfassungsschutz nicht nur seine Aufgabe nicht erfüllt, sondern darüber hinaus Anschubfinanzierung für den Nazi-Untergrund geleistet hat, bestätigt die Kritik, die wir schon lange an dieser undemokratischen und intransparenten Institution haben. Ohne Auflösung wird sich nicht aufarbeiten lassen, in welcher Weise Nazis und Verfassungsschutz zusammen gearbeitet haben“ ergänzte eine Rednerin des Infoladen Sabotnik. Die JAPS Jena kritisierte den Staatsbezug der jetzigen Aufregung über die Nazimorde, während Peter Lückmann aus Gera deutlich auf den Punkt brachte, dass man auf den Staat in Sachen Antifaschismus nicht zu bauen brauche, sondern es vielmehr auf die Tagesordnung gehöre, selbst starke antifaschistische Strukturen aufzubauen.
Knastnotizen
Thomas Meyer-Falk berichtete von einem Fall, in dem ein Häftling geschätzte 400 Tage ohne Rechtsgrundlage in Haft gehalten wurde. Sein Antrag auf vorzeitige Entlassung wegen einer schweren Erkrankung konnte lange nicht bearbeitet werden, weil nicht geklärt werden konnte, warum der Betroffene überhaupt in Haft war. Als schließlich jemand handelte, wurde er ziemlich überhastet entlassen – was neue Probleme schuf. Die ganze Geschichte ist unter http://de.indymedia.org/2011/11/319968.shtml zu finden.
Alle paar Tage erreichten Briefe der für 2,5 Monate inhaftierten Franziska Wittig die Außenwelt. Sie beschrieb dort eindrucksvoll das Leben im Gefängnis und die sozialen Wirkungen auf die betroffenen Menschen. Wer nachlesen will, findet die gesammelten Texte unter http://knast.blogsport.de .
Termine
22. und 23.12. in Mainz: Training zur Selbstverteidigung vor Gericht und offensiver Prozessführung. Näheres auf Anfrage – auch hier wäre eine Anmeldung sinnvoll!
Donnerstag, 5. Januar 2012 am Amtsgericht Mainz um 9:00 Uhr: Gerichtsverhandlung gegen einen Aktivisten, der einen Polizisten getreten haben soll (im Zuge von Protesten gegen den Flughafenausbau Frankfurt und die Verfolgung durch die Justiz)
Materialien
Übersicht passender Schriften bei www.aktionsversand.de.vu
- Reader “Antirepression” mit vielen Texten und Tipps
- Mehrere A5-Heften mit praktischen Tipps: Gerichtsverfahren, Achtung Polizei …
- CD “Antirepression” mit Aktionsmotiven (Aufkleber, Sprühvorlagen …), Rechtstexten, Broschüren, Tipps
- Mehrere Bücher gegen Strafe und Knast
- Tatort Gutfleischstraße, das Buch über fiese Tricks von Polizei und Justiz
Direkter Link auf die Seite mit Antirepressionsmaterialien hier auf www.aktionsversand.de.vu!
Links
- Laienverteidigung: www.laienverteidigung.de.vu
- Prozesstermine über www.projektwerkstatt.de/wiki
- Aktionsideen: www.projektwerkstatt.de/antirepression
- Tipps für Gerichtsverfahren: www.prozesstipps.de.vu
- Kritik an Knast und Strafe: www.welt-ohne-strafe.de.vu

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